Beschluss:

 

Der Bauausschuss erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 (Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2012) um die im Antrag genannten Bereiche im Gebiet zwischen Strandstraße bis zur Schulstraße, Wilhelmsallee Richtung Hafen, die bisher noch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.


Der stellv. Vorsitzende erteilt Frau Biewald das Wort.

Frau Biewald fasst die Erläuterung der Anträge zu TOP 6 und TOP 7 zusammen und begründet sie damit, dass in diesen Bereichen bauliche Veränderungen stattfinden, die nicht gewünscht sind. Anschließend spricht sie den Ergänzungsantrag der SPD und stellt fest, dass die GRÜNE-Fraktion diesem nicht zustimmen wird, da die Beschlussfassung über so detaillierte Planungsziele im Bebauungsplan Nr. 47 zu diesem Zeitpunkt zu früh erfolgen würde.

 

Die LWG spricht sich grundsätzlich für die Weiterführung des Bebauungsplans Nr. 41 und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 aus, stellt jedoch fest, dass aufgrund der Anträge der GRÜNE-Fraktion die Geltungsbereiche zu groß würden, zumal hier bebaute Grundstücke überplant und somit in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer eingegriffen wird. Die LWG stellt sich eine Trennung der Geltungsbereiche sowie eine Mitarbeit der Bürger, beispielsweise in einem Workshop, vor.

 

Die CDU spricht sich für die Weiterführung des Bebauungsplans Nr. 41 und die  Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 mit erweiterten Geltungsbereichen aus. Nach ihrer Ansicht  ist die Teilung des Geltungsbereichs gegebenenfalls in Teile A und B möglich. Der Ergänzungsantrag der SPD wird für zu früh gehalten.

 

Herr Lüthje erkundigt sich, ob der Bebauungsplan Nr. 41 rechtskräftig ist. Dies wird verneint.

Weiterhin bittet Herr Lüthje um Auskunft, ob nach Rechtskraft des Bebauungsplans Entscheidungen zu Bauvorhaben nach § 34 BauGB durch den Kreis Plön noch möglich sind. Auch dies wird verneint.

 

Der Bürgermeister erläutert zur Verdeutlichung noch einmal das Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplans. Er stellt fest, dass das Verfahren ca. zwei Jahre dauern kann.

 

 


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:    8

Nein-Stimmen:    2

Enthaltungen:    1

Befangen: 0