Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Gebiet „nordwestlich der Strandstraße (Haus-Nr. 13 – 23), östlich der Schwimmhalle bis Strandstraße 56, westlich Parkstraße und Promenadenweg bis Haus-Nr. 1a und nördlich Probsteier Platz“.

Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 47 wird das Büro B2K, Kiel, beauftragt.

 


Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage und definiert den genauen Geltungsbereich.

 

Die LWG spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 aus, vertritt jedoch die Meinung, dass der Geltungsbereich mit der eben beschlossenen Erweiterung  zu groß ist.


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:     8

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:    3

Befangen: 0