Beschluss:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem in der Planzeichnung vorgesehen Standort für ein BHKW und der Abwasserpumpstation zu.


Ausschussvorsitzender Cordts führt aus, dass in der letzten Sitzung des Planungsausschusses noch Detailaufträge an Herrn Dr. Heisel gerichtet wurden, die jetzt vorgestellt werden sollen.

 

Herr Dr. Heisel erklärt zunächst, dass ein Standort für die Energie- und Nahwärmeversorgung im Eingangsbereich des Neubaugebietes festgelegt wurde. Gemäß der Festsetzungen im Bebauungsplan ist auch die Abwasserpumpstation an diesem Standort vorgesehen. Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan handelt, ist der Standort lediglich eine Option, eine Nahwärmeversorgung installieren zu können. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Blockheizkraftwerk (BHKW) auch zwingend gebaut werden muss und vor allem nicht, dass alle Grundstücke an ein BHKW angeschlossen werden müssen.

 

Fragen zum Standort des BHKW und der Abwasserpumpstation werden nicht gestellt, sodass Ausschussvorsitzender Cordts  um Abstimmung zu dem Standort bittet.


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

 

Weiter erläutert Herr Dr. Heisel die Festsetzungen für versickerungsfähige Oberflächen. Nach einem Gespräch mit dem Ing.-Büro Hauck handelt es sich im Neubaugebiet um lehmigen Boden, sodass eine Versickerung von Regenwasser kaum möglich ist. Aus diesem Grunde wurde u.a. auch das Regenrückhaltebecken in der entsprechenden Größe festgesetzt.

 

In der folgenden Diskussion wird insbesondere angesprochen, dass ein Bodenaustausch im Bereich der Stellplätze und Zufahrten möglich wäre. Auch die Umwelt und das Klima sollten stärkere Beachtung finden und dementsprechend nur Rasengittersteine zulässig sein.

 

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, die Festsetzungen zu versickerungsfähigen Oberflächen  gemäß Textteil Ziffer 7.4 „Öffentliche und private Stellplätze sowie Zufahrten auf privaten Grundstücken sind mit versickerungsfähigen Befestigungen gemäß Merkblatt Versickerungsfähige Straßenflächen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herzustellen“ bestehen zu lassen.

 

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

 

 

Herr Dr. Heisel empfiehlt sodann, Gründächer nur auf Garagen und Nebenanlagen von mehr als 6 qm Grundfläche als zwingend festzusetzen. Beim Geschosswohnungsbau sollte eine entsprechende Festsetzung diskutiert werden, insbesondere, weil auch Photovoltaikanlagen zulässig sein sollen und beim Einfamilienhausbau mit einem 45 ° - Dach die Kosten für ein Gründach doch erheblich wären.

 

In der folgenden Diskussion wird insbesondere angesprochen, dass mit der zwingenden Festsetzung eines Gründachs die Kosten gerade für junge Familien sehr hoch getrieben werden. Das gilt auch für den Geschosswohnungsbau, der einen möglichst großen Anteil an sozialem Wohnungsbau haben soll. Bedenken hinsichtlich der Kosten werden auch bei der geplanten Kita und dem Seniorenwohnen geäußert. Auf der anderen Seite werden auch die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange angesprochen. Mit Blick auf den Klimawandel ist ein Umdenken gefordert und das ist eben auch mit Kosten verbunden. Es sollten daher zumindest auf Flachdächern von Garagen und Nebenanlagen sowie auf den Gebäuden des Geschosswohnungsbaus, dem Seniorenwohnen und der Kita zwingend Gründächer festgesetzt werden.  

 

Herr Dr. Heisel empfiehlt eine Bauberatung anzubieten, um die künftigen Bauherren in Sachen umweltgerechtem Bauen zur Energie- und Wärmeversorgung vorab zu informieren.

 

Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt Gründächer auf Garagen, Carports und Nebenanlagen ab einer Grundfläche von 6 qm als zwingend festzusetzen.

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt eine Dachbegrünung auf den Gebäuden des Geschosswohnungsbaus sowie des Seniorenwohnens und der Kita als zwingend festzusetzen.



Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            2

Nein-Stimmen:  6

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Damit ist eine Dachbegrünung der Geschosswohnungsbauten sowie des Seniorenwohnens und der Kita nicht zwingend erforderlich.

 

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, dass eine Dachbegrünung der geplanten Wohnhäuser als freiwillige Entscheidung möglich sein soll.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass in der nächsten Sitzung über das Angebot einer Bauberatung als freiwillige oder verpflichtende Leistung beraten und beschlossen werden soll.

 

 

Herr Dr. Heisel führt sodann u.a. zu Kies- und Steingärten aus, dass gemäß § 8 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu lassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Eine Festsetzung hierzu hält er deshalb nicht für erforderlich.

 

Nach kurzer Diskussion wird dazu folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt keine Festsetzungen zu Kies- und Steingärten in den Bebauungsplan aufzunehmen, da die Landesbauordnung bereits entsprechende Regelungen dazu enthält.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

 

Abschließend erklärt Herr Dr. Heisel, dass das vorliegende Verkehrsgutachten den geplanten Kreisel aus Verkehrssicherheitsgründen beinhaltet und nun auch die vom Landesamt für Straßenbau- und Verkehr geforderten Aussagen zur Erforderlichkeit enthält. Auch eine eventuelle Erweiterung des Wohngebietes in den Süden ist im Verkehrsgutachten untersucht und berücksichtigt worden. Bei der lärmtechnischen Untersuchung sind sowohl die Bahnlinie Kiel-Schönberg als auch der Gewerbelärm durch den Silo auf dem Grundstück „Richter“ berücksichtigt.

 

In dem Zusammenhang wird angesprochen, dass die zulässige Geschwindigkeit auf den Straßen „Rauher Berg“ und „Kuhlenkamp“ reduziert werden muss. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes sollen diese Punkte angesprochen und als Ziele festgelegt werden, Bürgermeister Kokocinski wird beauftragt, die Umsetzung bei der Verkehrsaufsicht frühzeitig zu beantragen.