Herr Dr. Heisel erklärt, dass im Protokoll vom 21.01.2020 aufgeführt ist, dass Stützwände im Neubaugebiet maximal 2 m hoch sein dürfen. Es wurde jedoch gesagt, dass Stützwände eine Höhe von 2 m nicht deutlich überschreiten dürfen. Aufgrund der Topographie wird es sicher nicht in allen Bereichen möglich sein, die Höhe von exakt 2 m nicht zu überschreiten.

 

Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche zu den Protokollen vom 21.01.2020 und 18.02.2020 werden nicht vorgetragen, sodass die Protokolle damit genehmigt sind.

 

Ausschussvorsitzender Cordts gibt sodann die Beschlüsse aus dem jeweils nichtöffentlichen Teil der Sitzungen bekannt.