Die Gemeindevertretung nimmt die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Sondervermögen der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Köhn für das Jahr 2019 nach Maßgabe des § 2 a Abs. 5 Satz 3 BrSchG zur Kenntnis.