Beschluss:

 

Die GV beschließt, die vorliegende Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Brodersdorf mit folgenden Änderungen:

 

§ 3 (1) neu: Die Genehmigung zur Überlassung der Räume an Einwohner der Gemeinde als Dritte für private Anlässe und andere Veranstaltungen obliegt der Gemeinde durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

 

§ 4 (3) neu: Die Gebühr ist vor Nutzung an die Amtskasse des Amtes Probstei IBAN DE94 2105 0170 0080 0018 37 zu überweisen oder in bar beim Bürgermeister/die Bürgermeisterein zu entrichten.

 

§ 6 (3) gestrichen


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0