Sitzung: 04.03.2020 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die GV beschließt, die vorliegende Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Brodersdorf mit folgenden Änderungen:
§ 3 (1) neu: Die Genehmigung zur Überlassung der Räume an Einwohner der Gemeinde als Dritte für private Anlässe und andere Veranstaltungen obliegt der Gemeinde durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.
§ 4 (3) neu: Die Gebühr ist vor Nutzung an die Amtskasse des Amtes Probstei IBAN DE94 2105 0170 0080 0018 37 zu überweisen oder in bar beim Bürgermeister/die Bürgermeisterein zu entrichten.
§ 6 (3) gestrichen
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |