Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Bendfeld nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II in der Fassung des dritten Entwurfs gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage BENDF/BV/037/2020 Stellung.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme via Online-Portal zu übermitteln.

 

 

 


Es wird festgestellt, dass bereits zur 1. und 2. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind Stellungnahmen abgegeben wurden. Siehe hierzu auch Verwaltungsvorlage BENDF/BV/009/2017 und BENDF/BV/027/2018. Die Stellungnahme zum 3. Entwurf ist noch bis zum 13.03.2020 möglich.

 

Die 3. Stellungnahme erfolgt wie die zwei bereits zuvor ergangenen Stellungnahmen jeweils in Anlehnung an den Kreistagsbeschluss, so Gemeindevertreter Löptin. Zudem bittet dieser die militärischen Belange, welche auf der letzten Seite angeführt werden, zu streichen.

 

Sodann verliest der Bürgermeister den Beschlussvorschlag unter Hinweis auf die soeben benannte Änderung, welche der Anlage zu entnehmen ist.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Die Gemeindevertreterin Frau Puck-Nebendahl und der Gemeindevertreter Herr Ewoldt betreten den Sitzungssaal.