Beschluss:

  1. Die Gemeinde Passade nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II in der Fassung des dritten Entwurfs gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage PASSA/BV/047/2020 Stellung.

 

  1. Die Mohr Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB wird der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme via Online-Portal übermitteln und der Amtsverwaltung zur Verfügung stellen.

 

  1. Für die Fertigung der anwaltlichen Stellungnahme nimmt die Gemeinde eine Spende in Höhe von rund 4.500,00 EUR an, die durch die Bürgerinitiative für die Zahlung des Anwaltshonorars gesammelt wurde.

 


Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0