Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersdorf mit der oben genannten Änderung.


Bürgermeister Mülder-Von Guerard führt an, dass die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zuletzt 2009 und geringfügig im Jahr 2017 geändert wurde und nun im Hinblick auf investive Ausgaben, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind, angepasst werden muss.

 

Über die Satzung wurde vorab im Finanzausschuss beraten. Dieser empfiehlt der GV den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit der Änderung „84,00 Euro für jeden weiteren Hund“ zu beschließen.

 

Die Hundesteuer soll wie folgt angepasst werden:

 

72,00 Euro für den ersten Hund

84,00 Euro für den zweiten Hund

84,00 Euro für jeden weiteren Hund


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0