Herr Borchert vom Zweckverband Ostholstein informiert über die Beseitigung von Niederschlagswasser, sowie darüber wie eine künftige Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bendfeld und dem Zweckverband Ostholstein aussehen könnte.

 

Hierbei bedient er sich einer Präsentation, welche den IST-Zustand darlegt und über vorbereitende Maßnahmen informiert.

 

Folgende Schritte sind für eine mögliche Aufgabenübertragung der  Niederschlagswasserbeseitigung notwendig:

 

  1. Flächenerfassung

Wurde von der Gemeinde bereits in Auftrag gegeben und befindet sich beim ZVO in Arbeit.

 

  1. Zustandserfassung Teil 1

Beinhaltet die Vervollständigung der bereits vorhandenen Kanalnetzinformationen sowie die Aktualisierung der Kanalnetzpläne.

 

  1. Ermittlung des Anlagevermögens

 

  1. Zustandserfassung Teil 2

Befilmung mittels Kamerawagen

 

 

Anschließend bedarf es der Entscheidung, inwieweit

 

  1. Gemeinde weiterhin Träger der Regenwasserbeseitigung bleibt

Ø  Aufstellung eines Sanierungskonzeptes

Ø  Gebührenaussicht

 

  1. Aufgabenübertragung an Verband

 

Hieran folgend erörtert Herr Borchert die Flächenerfassung mittels Flächenerfassungsbogen.

 

Die Entwässerung öffentlicher Flächen, ist ebenso gebührenpflichtig, wie die Entwässerung privater Flächen. Ausschlaggebendes Kriterium hierfür ist die Einleitung in den öffentlichen Kanal. Die Gebühr für die Gemeindeflächen beträgt 0,48 € / m² versiegelter Fläche die einleitet. Eine Grundgebühr wird für öffentliche Flächen nicht erhoben,

 

Der Wunsch der Gemeinde ist es, die Einwohner frühzeitig zu informieren. Aufgrund dessen ist  eine Einwohnerversammlung Ende März 2020 geplant, in welcher Herr Borchert einen Vortrag zum Thema Niederschlagswasser halten wird. Erst daran anschließend werden die Flächenerfassungsbögen verschickt werden.

 

Eine Besprechung der Thematik erfolgte bereits im Bau-, Wege- und Umweltausschuss.