Beschluss:

Der FA empfiehlt der GV, die vorliegende Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Brodersdorf mit folgenden Änderungen anzunehmen:

 

§3 [1] neu:       Die Genehmigung zur Überlassung der Räume an Einwohner der Gemeinde als Dritte für private Anlässe und andere Veranstaltungen obliegt der Gemeinde durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

 

§4 [3] neu:       Die Gebühr ist vor Nutzung an die Amtskasse des Amtes Probstei IBAN DE94 2105 0170 0080 0018 37 zu überweisen oder in bar beim Bürgermeister/bei der Bürgermeisterin zu entrichten.

 

§6 [3]               gestrichen.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0