Sitzung: 26.02.2020 Finanzausschuss
Beschluss:
Der FA empfiehlt der GV, die vorliegende Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Brodersdorf mit folgenden Änderungen anzunehmen:
§3 [1] neu: Die Genehmigung zur Überlassung der Räume an Einwohner der Gemeinde als Dritte für private Anlässe und andere Veranstaltungen obliegt der Gemeinde durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.
§4 [3] neu: Die Gebühr ist vor Nutzung an die Amtskasse des Amtes Probstei IBAN DE94 2105 0170 0080 0018 37 zu überweisen oder in bar beim Bürgermeister/bei der Bürgermeisterin zu entrichten.
§6 [3] gestrichen.
Stimmberechtigte: 3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |