Beschluss:

 

Es soll mittelfristig eine Parkverbotsregelung im unteren Straßenabschnitt von Hausnummern Redder 18 bis 45 eingerichtet werden. Die Anwohner sind umfassend mit einzubeziehen. Dies soll mittels Anschreiben erfolgen, in dem die Situation und der angedachte Umsetzungszeitrahmen dargelegt wird und die Anwohner aufgefordert werden, Möglichkeiten zu prüfen, die Fahrzeuge auf den Grundstücken zu parken und dies umzusetzen. Auf einer Versammlung mit den Anwohnern soll die Situation erörtert und ggf.  besondere Härten oder Hinderungsgründe erörtert werden.

 


Das Ausschussmitglied Hans Buddatsch verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Diskussion und Beschlussfassung erfolgt ohne ihn.

Es wird über Möglichkeiten beraten, zum Schutz der Straße „Redder“, insbesondere im Hinblick auf Sanierungskosten durch Folgeschäden mit einer daraus resultierenden möglichen finanziellen Belastung der Anwohner, das Befahren für Fahrzeuge über 7,5 t einzuschränken.  Auf Empfehlung des Amtes sollte davon aus rechtlichen Gründen abgesehen werden. Möglich wäre ein Parkverbot, ggf. in Teilabschnitten, um die durch das Ausweichen der Fahrzeuge entstehenden Schäden an den Straßenrändern zu verhindern.

Generell sollten die Anwohner daher im gesamten Redder möglichst auf den Grundstücken parken.

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

Herr Buddatsch betritt wieder den Sitzungssaal und nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.