Der Eigenbetrieb hat aus Vorjahren gegenüber der Gemeinde Ostseebad Laboe Forderungen i.H.v. 701.495,73 €. Diese resultieren aus verschiedenen Rechtsgeschäften u.a. aus der Übertragung des Ehrenmalparkplatzes 1 vom Tourismusbetrieb bzw. vom Hafenbetrieb an die Gemeinde.

 

Tlw. können die Forderungen mit erbrachten Leistungen der Gemeinde verrechnet werden.

Solche Leistungen sind z.B. :

Grund und Boden Zollgebäude           =          bei dem Grundstück Börn 2 handelte es sich um

ein Erbbaugrundstück .

Grundstückseigentümer = Gemeinde Laboe,

Erwerb des Gebäudes  durch den

Tourismusbetrieb vom Bundesvermögensamt,

daher Verrechnung des Grundstückswertes mit

der Forderung.

 

Leistungen Bauamt für Zollgebäude   =          die Gemeindeverwaltung hat für den Umbau des

Zollgebäudes zur Touristinformation Ing.-

Leistungen erbracht, die monetär nicht

ausgeglichen wurden. Daher erfolgt eine

Verrechnung mit der Forderung.

 

Leistungen Bauamt für Dünenlandschaft =    s. vorstehende Begründung.

 

 

Andere Forderungen wurden bezahlt.

 

Die Aufstellung dient der Vereinfachung und Klarstellung .

 

Der WHTS hat sich in seiner Sitzung am 07.10.2009 für die von Frau Nack vorgelegte Verrechnungsberichtigung ausgesprochen.


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0