Sitzung: 02.03.2010 Gemeindevertretung
Vorlage: LABOE/BV/193/2010
Der Eigenbetrieb hat aus Vorjahren gegenüber der Gemeinde Ostseebad Laboe Forderungen i.H.v. 701.495,73 €. Diese resultieren aus verschiedenen Rechtsgeschäften u.a. aus der Übertragung des Ehrenmalparkplatzes 1 vom Tourismusbetrieb bzw. vom Hafenbetrieb an die Gemeinde.
Tlw. können die Forderungen mit erbrachten Leistungen der Gemeinde verrechnet werden.
Solche Leistungen sind z.B. :
Grund und Boden Zollgebäude = bei dem Grundstück Börn 2 handelte es sich um
ein Erbbaugrundstück .
Grundstückseigentümer = Gemeinde Laboe,
Erwerb des Gebäudes durch den
Tourismusbetrieb vom Bundesvermögensamt,
daher Verrechnung des Grundstückswertes mit
der Forderung.
Leistungen Bauamt für Zollgebäude = die Gemeindeverwaltung hat für den Umbau des
Zollgebäudes zur Touristinformation Ing.-
Leistungen erbracht, die monetär nicht
ausgeglichen wurden. Daher erfolgt eine
Verrechnung mit der Forderung.
Leistungen Bauamt für Dünenlandschaft = s. vorstehende Begründung.
Andere Forderungen wurden bezahlt.
Die Aufstellung dient der Vereinfachung und Klarstellung .
Der WHTS hat sich in seiner Sitzung am 07.10.2009 für die von Frau Nack vorgelegte Verrechnungsberichtigung ausgesprochen.
Stimmberechtigte: 16 |
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Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |