Hierbei geht es um anfallendes Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser.                                                                                     Die Pflicht zu dem Abwasser und Niederschlagswasserbeseitigung liegt bei den Gemeinden.                                                                                                      Es kann durch ein Abwasserbeseitigungskonzept übertragen werden. Es muss aber den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. In unserer Gemeinde wird die Abwässer- Beseitigung durch die ZVO vollzogen.

Bei Niederschlagswasser ist darauf zu achten, auf ausreichende Kapazitäten der Kanalisation, regelmäßige Aktualisierung der Einleitungserlaubnisse und frühzeitige Einbeziehung  der Wasserbehörde bei Bauleitverfahren. Seit Oktober 2019 wurde ein neuer Erlass zum Umgang mit Niederschlagswasser eingeführt mit Verschärfung der Anforderungen. Die untere Wasserbehörde sollte frühzeitig bei der Planung mit einbezogen werden mit dem Umgang mit Regenwasser.