Beschluss:

 

Der Planungsausschuss stimmt dem von Herrn Dr. Heisel vorgestellten und überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Neubaugebiet hinter den Kleingärten zu.


Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt zunächst Herrn Dr. Heisel sowie Herrn Kowallik und Herrn Voß von der Firma Hanse Werk Natur. Nach einer kurzen Einleitung von Ausschussvorsitzenden Cordts und Bürgermeister Kokocinski erklärt Herr Dr. Heisel anhand einer Präsentation die vorgenommenen Änderungen an der Planzeichnung des Bebauungsplanes. So wurde der Kreisel in die Planung aufgenommen ebenso wie der Verbindungsweg zum Rosenweg. Das grüne Band wurde im Bereich des stark abfallenden Geländes um 2 m verbreitert und die Wegeführung im grünen Band wurde herausgenommen, diese wird in der Ausführungsführungsplanung exakt festgelegt. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein BHKW, dessen Standort auf dem geplanten Kita-Grundstück festgesetzt wurde. Herr Kowallik erläutert daraufhin die Funktionsweise des geplanten BHKW sowie die Leitungsführung von der Kita bis zu den Geschosswohnungsbauten ausführlich.

 

Auf Anfrage aus dem Planungsausschuss erklärt Herr Kowallik, dass ein Anschluss zusätzlicher Wohnhäuser keinen wesentlichen Einfluss auf die Nutzung haben würde. Die Grundstücke, die unmittelbar an der Leitung liegen, können auf Wunsch mit angeschlossen werden. Die Netztemperatur wird bei 70 ° C liegen. Das BHKW produziert sowohl Wärme als auch Strom, der Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Herr Kowallik erklärt weiter, dass im Falle einer Erweiterung der Anlage, um alle Grundstücke anschließen zu können, ein Anschlusszwang vereinbart werden müsste. Viele Grundstückseigentümer wollen sich aber nicht anschließen, sondern eine eigene Lösung entwickeln, sodass der Anschlusszwang Probleme bereiten würde. Für den Geschosswohnungsbau wäre ein Anschlusszwang dagegen sinnvoll. Die Abgase des BHKW sind vorwiegend Wasserdampf, wobei jedoch auch etwas CO-2 und Stickoxyde anfallen werden. Es wird hierzu eine Standortanalyse erfolgen, um die Höhe des Schornsteins zu ermitteln. Dieser wird voraussichtlich ca. 14 m hoch sein.

 

Herr Dr. Heisel bittet sodann, dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes zuzustimmen.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Ergänzend erklärt Herr Dr. Heisel, dass die erforderlichen Stützwände nicht in die Berechnung der überbaubaren Grundflächen einbezogen werden sollten, bei den eher kleinen Grundstücken könnte das zu Problemen führen. Dann hat im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Behörden der Kreis Plön darauf hingewiesen, dass die Festsetzung, dass Ferienwohnungen nur untergeordnet zulässig sind, präzisiert werden sollte. Herr Dr. Heisel hat daher in die Festsetzungen aufgenommen, dass Ferienwohnungen nur in Größe bis zu 30 % der Gesamtwohnfläche zulässig sind. Damit sind Einliegerwohnungen als Ferienwohnungen noch sehr gut umzusetzen. Er bittet auch hierfür um einen Beschluss.

 

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss stimmt den Vorschlägen von Herrn Dr. Heisel zu und beschließt, dass Stützwände nicht bei der Berechnung der überbaubaren Grundflächen einbezogen werden und dass Ferienwohnungen bis zu 30 % der Gesamtwohnfläche zulässig sein sollen.  

 

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Herr Dr. Heisel wird zur nächsten Sitzung noch weitere Festsetzungen u.a. zu Stellplätzen und Gründächern vorbereiten.