Sitzung: 31.01.2020 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Steinhorstredder mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in
Verbindung mit den Zusatzzeichen 1026-36 (landwirtschaftlicher Verkehr frei)
und 1022-10 (Radverkehr frei) auszuschildern.
Auf dem Wirtschaftsweg Steinhorstredder durch die Feldmark vom
Heischreder zur B 502 fahren auch Fahrzeuge, die diesen Weg als Abkürzung
nutzen, und kein Ziel zu den landwirtschaftlichen Flächen haben. Es gibt dort
auch keine Ausweichmöglichkeiten, der Weg ist für Begegnungsverkehr nicht
geeignet, eine Gefahr besteht auch wegen weicher Seitenbarketten und den
tiefen Entwässerungsgräben. Um eine weitere Abnutzung / Schädigung dieses
Weges zu minimieren, könnte durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge
aller Art) in Verbindung mit den Zusatzzeichen 1026-36 (landwirtschaftlicher
Verkehr frei) und 1022-10 (Radverkehr frei) Abhilfe geschaffen werden.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |