Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Steinhorstredder mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit den Zusatzzeichen 1026-36 (landwirtschaftlicher Verkehr frei) und 1022-10 (Radverkehr frei) auszuschildern.

 


Auf dem Wirtschaftsweg Steinhorstredder durch die Feldmark vom Heischreder zur B 502 fahren auch Fahrzeuge, die diesen Weg als Abkürzung nutzen, und kein Ziel zu den landwirtschaftlichen Flächen haben. Es gibt dort auch keine Ausweichmöglichkeiten, der Weg ist für Begegnungsverkehr nicht geeignet, eine Gefahr besteht auch wegen weicher Seitenbarketten und den tiefen Entwässerungsgräben. Um eine weitere Abnutzung / Schädigung dieses Weges zu minimieren, könnte durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit den Zusatzzeichen 1026-36 (landwirtschaftlicher Verkehr frei) und 1022-10 (Radverkehr frei) Abhilfe geschaffen werden.

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0