Sitzung: 11.02.2020 Finanzausschuss
Vorlage: KÖHN/BV/045/2020
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2020 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des
vorliegenden Entwurfes zu beschließen.
Herr Hirsch, Kämmerer des Amtes Probstei gibt Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsplan 2020.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 1.280.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 164.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Diese würden sich gegenüber dem Vorjahr
nicht verändern. Die Festsetzungen entsprechen den Landesempfehlungen.
Erhöhung der Vorjahresansätze bei nachfolgenden Positionen:
-
Feuerwehr
-
Schulen
-
KiTa
Das aktuelle Steueraufkommen, die Schlüsselzuweisungen und Umlagen
(Amt, Kreis) werden erläutert.
Für den geplanten Neu-/Umbau der Feuerwehrgerätehäuser werden Haushaltsmittel
von 100.000 € eingeplant.
Unterm Strich weist der Verwaltungshaushalt keinen freien
Finanzspielraum aus. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung aus
dem Vermögenshaushalt – und somit aus Mitteln der allgemeinen Rücklage – von
47.600 € möglich.
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist eine
vollständige Auflösung der allgemeinen Rücklage von 62.900 € erforderlich.
Darüber hinaus kann eine Finanzierung nur durch eine Kreditaufnahme in Höhe von
87.200 € gewährleistet werden.
Stimmberechtigte: 4 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |