Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung, der Umweltbericht und die lärmtechnische Untersuchung werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Er ist dauerhaft zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung bereitzuhalten und auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsichtnahme zu veröffentlichen.

 


Herr Guntram Blank vom Architekturbüro für Stadtplanung erläutert ausführlich den Stand des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“.

 

Anschließend erläutert Herr Dieterich noch kurz die Vorlage zu den Punkten Abwägungs- und Satzungsbeschluss.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:3

Enthaltungen:0

Befangen: 0