Sitzung: 12.02.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: STEIN/BV/061/2020
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des
Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).
2. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K30, östlich der Straße Dorfring und
westlich des Gewerbegebietes“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung,
der Umweltbericht und die lärmtechnische Untersuchung werden in der vorliegenden
bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung
gebilligt.
3. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold
rechtskräftig zu machen. Er ist dauerhaft zur Einsichtnahme in der
Amtsverwaltung bereitzuhalten und auf der Internetseite des Amtes Probstei zur
Einsichtnahme zu veröffentlichen.
Herr Guntram Blank vom Architekturbüro für Stadtplanung erläutert ausführlich den Stand des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“.
Anschließend erläutert Herr Dieterich noch kurz die Vorlage zu den Punkten Abwägungs- und Satzungsbeschluss.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen:6 |
Nein-Stimmen:3 |
Enthaltungen:0 |
Befangen: 0 |