Unter Hinweis auf den Vorbericht tragen Bürgermeister Lage und Finanzausschussvorsitzender Huhs den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2010 vor. Wichtigste Feststellung nach diesen Ausführungen sei, dass ein Haushaltsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung erreicht werden konnte. Gleichwohl muss sich die Gemeinde Bendfeld, wie alle anderen Gemeinden im Amtsbereich Probstei auch, zur Kenntnis nehmen, dass die Einnahmesituation der kommenden Jahre, insbesondere durch geringere Einkommenssteueranteile und Schlüsselzuweisungen, deutlich sinken wird. Demgegenüber stehen zu erwartende Mehrausgaben im Bereich der Kindergärten. Folge hieraus letztlich ist, dass der Haushalt 2010 einen freien Finanzspielraum nicht mehr ausweisen kann und zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.000,-- EUR erforderlich sein wird. Ausgehend von dieser Situation sind Investitionen und Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2010 nicht eingeplant.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt die Gemeindevertretung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2010. Die Einnahmen und Ausgaben werden in der Haushaltssatzung 2010 im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe auf 262.200,-- EUR festgesetzt. Im Vermögenshaushalt betragen Einnahmen und Ausgaben 12.200,-- EUR. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf jeweils 0,-- EUR festgesetzt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird ebenfalls auf 0,00 Stellen festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

für die Grundsteuer A und B jeweils                               270 v. H. und

für die Gewerbesteuer                                                    310 v. H.

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilt werden kann, beträgt 500,-- EUR. Für derartige Fälle gilt die Genehmigung der Gemeindevertretung als erteilt.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0