Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die beratenen Richtlinien für die zukünftige Vergabe und den Verkauf als Grundlage mit den vorgenannten Änderungen zu beschließen.

 


Sollte die Nachfrage nach Baugrundstücken größer als die zur Verfügung stehenden Grundstücke sein, wird eine Auswahl unter den Bewerbern erfolgen. Um hierfür objektive und nachprüfbare Auswahlkriterien anwenden zu können, ist der Entwurf der Richtlinien für die Vergabe und den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken der Einladung beigefügt. Dieser Entwurf lehnt sich an die Praxis einer Kommune im Kreis Segeberg an.

Aus der intensiven Beratung ergeben sich folgende Änderungsvorschläge. 

Unter Punkt 5.1 wird die Zeit der Inanspruchnahme auf 3 Monate verlängert;

Unter Punkt 6.1. die Bau- und Nutzungsverpflichtung auf 2 Jahre verkürzt.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0