Beschluss:

 

Die in der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

 


Weil es sich bei den Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten unter TOP 15 mit den Unterpunkten 15.1- 5 um interne Ausschussangelegenheiten handelt, müssen die Sachverhalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. 

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0