Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.    Für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte“ sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Der Untersuchungsbereich ist dem dieser Niederschrift beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

2.    Die Amtsverwaltung wird gebeten, das zur Vergabe der Aufträge für die Durchführung der VU einschließlich des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) notwendige Vergabeverfahren durchzuführen.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die VU einschließlich des IEK sowie gegebenenfalls weiterer notwendiger Gutachten im Zusammenhang mit dem IEK im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen.

 

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, für eine sachgerechte webbasierte Vorhaltung von Informationen für die Betroffenen im Gebiet der VU und im künftigen Förder- bzw. Maßnahmengebiet zu sorgen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im Planungsausschuss, der eine Ergänzung vorgeschlagen hatte, und zwar dahingehend, dass die südliche Seite des Eichkamp sowie die Mühle und die Villa am Eingangsbereich zum alten Bahnhof in der großen Mühlenstraße in die Gebietsabgrenzung einbezogen werden.

 

Die Karte wurde entsprechend angepasst und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0