Ein Einwohner erkundigt sich, auf wessen Weisung die Strandzugänge mit Brettern abgesperrt werden. Ihm wird die Auskunft erteilt, dass der Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Schleswig-Holstein dieses Vorgehen und die Zeiträume für die Maßnahme bestimmt. Die Zäune verhindern den Sandflug. Außerdem wird gefragt, ob der Tourist-Service eine Kostenstellenrechnung durchführt. Dieses Vorgehen wird bestätigt, aber die Zahlen werden nicht in der Gegenüberstellung veröffentlicht, sondern nur Auszüge deren.