Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 25.10.2011 gefassten Beschluss, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der „Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege“ mit bis zu    1,30 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Barsbek zu beteiligen, für Betreuungen ab dem 01.08.2020 aufzuheben.

 


Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat dem von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines KiTa-Reform-Gesetzes am 12.12.2019 zugestimmt. Gegenüber dem Gesetzentwurf in der Fassung der LT-Drucksache 19/1699 vom 10.09.2019 hat es nur geringfügige Veränderungen gegeben. Kernstück des KiTa-Reform-Gesetzes vom 12.12.2019, das im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Nummer 18 am 23.12.2019 (Seite 759) verkündet wurde, ist dessen Artikel 1. Mit diesem wird das bisherige Kindertagesstättengesetz vom 12.12.1991 (KiTaG a. F.) durch ein neues Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ersetzt, das am 01.08.2020 in Kraft treten wird (vgl. Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 KiTa-Reform-Gesetz).

 

Unter der Geltung des KiTaG a. F. hatte die Gemeindevertretung Barsbek am 25.10.2011 auf freiwilliger Basis beschlossen, Eltern, die statt einer Kindertageseinrichtung Kindertagespflege in Anspruch nehmen, mit    1,30 EUR pro Betreuungsstunde zu fördern.

 

Durch die Verabschiedung des am 01.08.2020 in Kraft tretenden KiTaG sind die Rechtsgrundlage und auch der sachliche Ansatz für eine Fortführung einer derartigen Förderung entfallen.

 

Die Förderung der Kindertagespflege wird sich ab dem 01.08.2020 vollständig unter dem Regime des neuen KiTaG vollziehen. Zu diesem Zweck trifft Teil 6 KiTaG erstmals umfassende Regelungen.

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0