Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich nicht an den Kosten zu beteiligen.


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass der finanzielle Beitrag keine rechtliche Verpflichtung sei; diese trifft alleine den Kreis Plön als öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Ab 01.08.2013 bestehe ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zwischen den verschiedenen Betreuungsformen.

 

Gemeindevertreter Schlünsen weist darauf hin, dass der Kreis die Finanzierung natürlich auch über eine Erhöhung der Kreisumlage erreichen könnte.

 

Nach der vorliegenden Aufstellung würden ca. 1.000,-- EUR bei einer freiwilligen Kostenbeteiligung auf die Gemeinde zukommen.

 

Gemeindevertreter Jung sieht vorerst keine Notwendigkeit an einer Beteiligung.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0