Wehrführer Ernst-Peter Stoltenberg berichtet über die Vertragskündigung der Buswartehäuschen am 18.11.2019.

 

Das Wartehäuschen wurde gekündigt, allerdings nicht mit dem Zwang es sofort abzureißen. Laut seiner Aussage mussten für die Kündigung Fristen eingehalten werden. Ein Umbau der Haltestelle sollte behindertengerecht erfolgen und in einem entsprechenden Förderprogramm berücksichtigt werden.

 

Herr E.-P. Stoltenberg berichtet darüber hinaus, dass die Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr bereits seit 1970 existiert und aufgrund von Zeitabläufen nach dem KAG diese alle 20 Jahre erneuert werden müssen. Er bittet zukünftig die Feuerwehr in die vorbereitenden Arbeiten einzubinden.

 

Als letzten Punkt fragt Herr E.-P. Stoltenberg nach dem Sachstand  „Entwicklung des FFW-Hauses“, hier Leistungsphase 3 und weist auf einzuhaltende Fristen hin. Die Gemeinde möchte sich um ein neues Großfahrzeug bewerben, was auch nur dann Sinn macht, wenn es über die erforderlichen Unterstellmöglichkeiten verfügt.