Frau Lübke vom Ing.-Büro Hauck erhält das Wort und erläutert anhand eines farblich dargestellten Planes die drei vorgesehenen Bauabschnitte der Kanalsanierung. Die Einteilung in drei Abschnitte wurde vorgenommen, da es sich um ein sehr großes Bauvorhaben handelt und die Fertigstellung der einzelnen Abschnitte aus organisatorischen Gründen innerhalb von drei Kalenderjahren erfolgen soll. Die Abschnitte ähneln sich im Bauvolumen und in den jeweiligen voraussichtlichen Baukosten (Abschnitt 1 und 2 jeweils ca. 1,19 Millionen brutto, Abschnitt 3 ca. 1,08 Mio brutto).

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Lübke, dass in der Position 1.1.1.001 – Baustellen einrichten – neben Kosten für Wasser, Strom und ähnlichem auch die Bauleitung der einzelnen Firmen enthalten ist.

 

Zu der Position 1.3.3.001 führt Frau Lübke aus, dass für die Bauphase eine Straße hergestellt werden muss. Den Gemeindevertretern ist es wichtig zu verdeutlichen, dass die Leistungsbeschreibung „mobile Baustraße herstellen“ sowohl die Herstellung als auch den vollständigen Rückbau der Straße beinhaltet. Es entspannt sich eine Diskussion, ob dies in der Beschreibung zu konkretisieren wäre, aber Frau Lübke versichert, dass die Position neben dem Bau auch die Entfernung der Straße nach Ende der Bauphase vorsieht. Den Gemeindevertretern liegt hier die vorläufige Kostenberechnung des Ing.-Büros vor, in der noch zu erfolgenden Ausschreibung werden die Beschreibungstexte der einzelnen Positionen konkreter aufgeführt sein.

 

Den anwesenden Einwohnern wäre es wichtig zu wissen, wo die Straße genau entlang führen wird und wann mit dem Bau begonnen wird. Generell kann der Gemeindevertreter Grygiel versichern, dass die Information an die Bürger höchste Priorität haben soll. Es wurde mit dem Ing.-Büro Hauck vereinbart, betroffene Bürger umfassend und vor allem auch rechtzeitig über die kommenden Arbeitsschritte und die damit möglicherweise verbundenen Einschränkungen und oder Unannehmlichkeiten zu informieren. 

Um den Zugang zu einzelnen Grundstücken rechtssicher zu gewährleisten ist die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zwingend notwendig.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Möglichkeiten der Bauüberwachung. Da die letzte Kanalsanierung erst ca. 15 Jahre her ist, herrscht im Allgemeinen eine gewisse Befürchtung, auch die neue Sanierung könne ggf. keine 15 Jahre überdauern.