Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Vermietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss zu. Die Miete soll 150,00 € betragen. Die Reinigung wird von Fa. SBS durchgeführt. Der Mieter muss darauf hingewiesen werden, dass eine Anmietung nur bis zum Baubeginn im Jahr 2021 möglich ist. Weiter muss der Hinweis erfolgen, dass im Erdgeschoss nur kaltes Wasser vorhanden ist; die Küche im Obergeschoss darf nicht mitgenutzt werden.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Nachtrag zur Benutzungsordnung zu fertigen.


Der Vorsitzende berichtet, dass er viele Anfragen erhält bezüglich der Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss. Da dies bisher nicht gewollt war, sind potenzielle Mieter auf andere Gemeinden ausgewichen. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0