Beschluss:

 

Der Planungsausschluss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte“ sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Der Untersuchungsbereich ist dem dieser Niederschrift beigefügtem Lageplan zu entnehmen. Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, das zur Vergabe der Aufträge für die Durchführung der VU einschließlich des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) notwendige Vergabeverfahren durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die VU einschließlich des IEK sowie gegebenenfalls weiterer notwendiger Gutachten im Zusammenhang mit dem IEK im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für eine sachgerechte webbasierte Vorhaltung von Informationen für die Betroffenen im Gebiet der VU und im künftigen Förder- bzw. Maßnahmegebiet zu sorgen.

Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ein weiterer Schritt in Richtung Schönberg 2030 bedeutet. Es können nun weitere Fördermittel akquiriert werden, für die Gemeinde verbleibt dabei nur ein Eigenanteil von einem Drittel der Kosten. Die Vorgespräche mit dem Ministerium waren sehr positiv, sodass es jetzt um die Details geht, insbesondere zunächst einmal um die Gebietsfestlegung, die vorliegende Karte ist bereits mit dem Ministerium vorabgestimmt. Der Kernpunkt liegt im Bereich des Bahnhofs und geht dann im Norden bis zur Schule.

 

Herr Stelck erklärt, dass es sinnvoll wäre, im Süden auch die andere Seite des Eichkamp mit dem neuen Bauhof einzubeziehen. Herr Bünning ergänzt, dass in der Großen Mühlenstraße auch die Mühle und die Villa im Eingangsbereich des alten Bauhofs einbezogen werden sollte. Er weist darauf hin, dass innerhalb des Gebietes schon einige Projekte gefördert wurden und fragt, ob das Probleme geben kann.

 

Bürgermeister Kokocinski hält die Erweiterung des Gebietes mit der Mühle und der Villa in der Großen Mühlenstraße und der südlichen Seite des Eichkamp für sinnvoll. Er erklärt, dass es hinsichtlich bereits geförderter Projekte es nur Probleme geben kann, wenn diese erneut umgestaltet werden sollen. In dem Fall müsste man sich zunächst die Bindungsfristen für die erste Förderung ansehen und warten, bis die ausgelaufen ist.

 

Der Planungsausschuss ist sich darin einig, den vier Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage mit der Maßgabe zu folgen, dass die südliche Seite der Straße „Eichkamp“ sowie die Grundstücke mit der Mühle und der Villa am Eingangsbereich zum Gelände des alten Bauhofes in der Straße „Große Mühlenstraße“ in den Untersuchungsbereich einbezogen werden sollen. Insoweit ist die Gebietsabgrenzung zu modifizieren.

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Bürgermeister Kokocinski erklärt, dass er die Erweiterung des Gebiets mit dem Innenministerium abstimmen wird, damit am 30.01. in der Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss entsprechend gefasst werden kann.