Beschluss:

Die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 


Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 teilweise im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollen. Im öffentlichen Teil wird nur von den Sachständen berichtet, im nichtöffentlichen Teil wird über weitere Vorgehensweisen, Vertragsangelegenheiten und Auftragsvergaben beraten. Die Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig dafür aus.

 

Der Vorsitzende lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0