Beschluss:

Der Renovierung des Gerätehauses mit Erneuerung des Tores sowie der Beschaffung der feuerwehrtechnischen Geräte wird grundsätzlich zugestimmt. Die genaue Definition der Inhalte der Renovierung erfolgt im Rahmen der Abwicklung durch den zuständigen Ausschuss.


Im Bereich der Feuerwehr sind im kommenden Jahr einige Investitionen zu tätigen, die über die regulären Bedarf hinausgehen. Ausschussvorsitzender Jung erläuterte die in einem vorliegenden Schreiben der Wehrführung beschriebenen Maßnahmen.

Zum einen ist eine Renovierung des Gerätehauses erforderlich, zentraler Bestandteil ist die Erneuerung des Hallentores. Wenn möglich sollen auch Eigenleistungen der Feuerwehr eingebracht werden. Zum anderen sind Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen, die die sich im Rahmen der letzten Einsätze als notwendig herausgestellt haben.

Weiterhin soll im Zuge der Renovierung ein Außenwasserhahn installiert werden.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0