Aus den Reihen der Gäste werden folgende Fragen vorgebracht:

 

Ein Einwohner fragt, ob die Gemeinde Lutterbek am Verfahren „Neubaugebiet in Stein“ beteiligt war? Der Presse war zu entnehmen, dass die Gemeinde Lutterbek keine Bedenken gegen das Neubaugebiet in Stein hervorgebracht hat, obwohl mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Lutterbek zu rechnen ist.

 

Bürgermeister Mönkemeier äußert sich dazu wie folgt:

 

Er habe sich vorab mit dem Amtsleiter für Bürgerangelegenheiten, Herrn Stefan Gerlach, abgestimmt. Die Gemeinde Lutterbek hat das Recht dazu, sich zu der Planung bezüglich des Neubaugebietes der Gemeinde Stein zu äußern, eine entsprechende Verpflichtung hierzu besteht jedoch ausdrücklich nicht. Somit war keine Stellungnahme erforderlich, da die Befürchtungen hinsichtlich des mutmaßlichen erhöhten Verkehrsaufkommens in Lutterbek, um die B 502 zu erreichen, nicht geteilt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass jeder Einwohner, der der Auffassung ist von der Planung der Gemeinde Stein negativ betroffen zu sein, das Recht hat, sich nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB zu äußern. Die Gemeinde Lutterbek ermuntert jeden Einwohner, von diesem Recht Gebrauch zu machen, es sei jedoch nicht die Aufgabe der Gemeinde, die Interessen Einzelner zu vertreten.

Für eine Stellungnahme fehlt daher eine rechtliche Begründung.

Die Gemeinde Lutterbek wird keinem Autofahrer untersagen können, durch Lutterbek zu fahren. Selbst wenn das Neubaugebiet an die K 30 angeschlossen wäre, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Anwohner durch Lutterbek fahren, um zur B 502 zu gelangen.

 

Die Thematik, dass durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und damit verbundenem Lärm einzelne Einwohner Lutterbeks betroffen sind, wurde bereits vor Jahren in den Gremien behandelt. Sollte durch das  Neubaugebiet ein erhebliches Mehrverkehrsaufkommen entstehen und die Belastung für Lutterbek nicht mehr tragbar sein sollte, muss in der GV darüber neu  entschieden werden.

 

Es entsteht ein rege Diskussion und Herr Mönkemeier bittet angreifende und unterstellende Äußerungen zu unterlassen, ansonsten würde er die Sitzung unterbrechen und müsste die Gäste auffordern die Sitzung zu verlassen.

 

Ein Einwohner fragt, inwieweit die Kosten für den Planer des geplanten F-Planes auf die Gemeinde Lutterbek umgelegt werden?

Bürgermeister Mönkemeier erläutert, dass laut Vertrag der Investor für alle Kosten aufkommen wird. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten und es besteht kein Risiko.

 

Herr Corves, Anwohner aus Lutterbek, fragt an, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Ausfahrt des Neubaugebietes nicht über den Dorfring K30 erfolgt, sondern über den Lutterbeker Weg?

Bürgermeister Mönkemeier erwidert, dass der Landesbetrieb Straßenbauamt und Verkehr Schleswig-Holstein keine Genehmigung zur Anbindung des Neubaugebietes über die K30 erteilt hat.

 

Ein Einwohner fragt, ob für die Gemeinde Lutterbek durch das Neubaugebiet Kosten entstehen? Nach erneuter Nachfrage betont Bürgermeister Mönkemeier, dass die Gemeinde Lutterbek für keine Kosten aufkommen muss, ob das Neubaugebiet entsteht oder nicht.

 

Aus den Reihen der Einwohner wird nun die Frage gestellt, woher die Datenerhebung über ein eventuelles erhöhtes Verkehrsaufkommen stammt?

 

Bürgermeister Mönkemeier weist darauf hin, dass lediglich zwei Fragen pro Einwohner gestattet sind und nunmehr mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fortgefahren wird.