Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.

 

 


 

Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung (EntschVO) eine Aufwandsentschädigung. Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung können weitere Aufwendungen im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2  EntschVO in pauschalierter Form erstattet werden.

In der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wendtorf vom 02.12.2004 wurden mit der lfd. Nummer 1 und 2 die vorgenannten weiteren Aufwendungen für die Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke und die dienstlich notwendigen Telefongebühren geregelt.


Für regelmäßige oder gleichartige Dienstreisen kann anstelle der Reisekostenvergütung eine Pauschvergütung nach § 9 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährt werden.
Diese Reisekostenpauschale war bisher unter der lfd. Nummer 3 in Höhe von jährlich 1.000,00 € geregelt.

Mit der 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wendtorf wurde die Regelung der lfd. Nummer 3 Reisekostenpauschale zum 01.08.2014 gestrichen.

 

Die Regelung der Reisekostenpauschale soll mit der 3. Änderung der Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2019 unter der lfd. Nummer 3 wieder aufgenommen werden, mit einem unveränderten Pauschalbetrag für Reisekosten in Höhe von jährlich 1.000,00 €.

 

 

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0