Antrag der UWS

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Festwiese und der Badestelle inklusive Mole um öffentlichen Raum, in dem die Regelungen des Ordnungsrechts gelten. Die Gemeinde hat darauf insofern keinen Einfluss.

Bei Veranstaltungen wie Vogelschießen, Oktoberfest und ähnlichen großen Festen auf der Festwiese, die von der Gemeinde organisiert werden, wird die Musik ab 24:00 Uhr auf Zimmerlautstärke begrenzt. Die Veranstaltungen enden in der Regel um 02:00 Uhr, sofern ordnungsrechtlich keine andere Regelung vorgegeben ist.

Sofern die Festwiese für die Durchführung privater Feiern von Dorfbewohnern zur Verfügung gestellt wird, sind den Veranstaltern die vorgenannten zeitlichen Begrenzungen aufzuerlegen.

Wie in den vergangen Jahren auch (Beschlussvorlage) beschränken sich große Abendveranstaltungen mit lauter Musik in der Regel jährlich auf eine Anzahl von 3-4 Feiern in Regie der Gemeinde und zusätzlich maximal 2-3 private Fest.

Veranstaltungen, die tagsüber stattfinden sowie vereinzelte Sonderveranstaltungen an der Mole (z. B. zu den Korntagen) bleiben unberührt.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Reglungen gemäß Entwurf.

 


Herr Natzmer berichtet, dass das es Beschwerden seitens der Einwohnerschaft gegeben hat, die die Benutzung der Festwiese betrifft.

 

 

 

Bürgermeister Schlünsen ist irritiert und sieht keinen Handlungsbedarf, da seit September 2019 keine weiteren Beschwerden eingegangen sind und es ein negatives Signal an die Dorfgemeinschaft geben könnte, man wollte die Nutzung reduzieren. Im Jahr 2019 gab es nur 2 Private und 2 öffentliche Feiern.

Dieses Thema ist im September 2019 in der Gemeindevertretersitzung erörtert worden und mit den beiden Anwohnern werden Gespräche geführt.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen:

Befangen: 0