Frau Gemeindevertreterin Kleinfeld verweist auf Seite 11 der Niederschrift zu TOP 14. Dort sei ihre Aussage in Abs. 3 nicht richtig wiedergegeben worden. Ihre Haltung zu den Lastenfahrrädern war die, dass sie den Antrag nur dann unterstützen könne, wenn sichergestellt werde, dass die Räder nicht mit einem Dieselfahrzeug zwischen den einzelnen Standorten hin und her transportiert werden.

 

Weitere Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgervorsteher gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung im nicht-öffentlichen Sitzungsteil dem Verkauf eines Erbbaugrundstückes nicht zugestimmt habe.