Herr Grahl fragt an, ob die zahlreichen einzelnen Investitionen mit den finanziellen Auswirkungen in der Zukunft im Haushalt 2020 über einen Planungszeitraum von 10 Jahren dargestellt werden kann. Herr Bürgermeister Voß erklärt dazu, dass nach dem Gemeindehaushaltsrecht ein Finanzplanungszeitraum von 5 Jahren vorgesehen ist.

Herr Eschenlauer hält es für sinnvoll, die geplanten Investitionen intensiver vor den Haushaltsberatungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss zu beraten.

Dazu erläutert Herr Bürgermeister Voß, dass die Initiative für Investitionen aus den einzelnen Fachbereichen zuständigkeitshalber zunächst in den Fachausschüssen beraten wird. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss entscheidet übergreifend im Zusammenhang der Haushaltsberatungen.

Herr Grahl hätte gerne die Auskunft, wie die Investitionen im Haushalt eingeplant.

Herr Voß erklärt, dass investive Maßnahmen mit Haushaltsansätzen für das kommende Jahr versehen werden, sofern Auftragserteilungen vorgenommen werden. Sind weitere Mittel in den Folgejahren erforderlich (z.B. Meerwasserschwimmhalle, Kita „Krützkrög“) werden diese im Finanzplan dargestellt werden.