Beschluss:     Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung mit den genannten Änderungen in den einzelnen Haushaltsstellen sowie einer Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt von 200.000 €.


Herr Amtsvorsteher Mönkemeier verweist auf die Vorberatungen im Hauptausschuss und erläutert die Eckpunkte des Haushaltes. Er geht insbesondere darauf ein, dass sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen habe, auch zukünftig einen 50-prozentigen Zuschuss für die Miete für die Räumlichkeiten der Tafel zu gewähren. Hintergrund sei, dass die Tafel in ihren Räumlichkeiten sehr begrenzt sei und zwischenzeitlich die Möglichkeit habe, den angrenzenden Laden als zusätzliche Räumlichkeit hinzu zu bekommen. Auch die Gemeinde Schönberg beteilige sich weiterhin zu 50 % an den Mietkosten. Herr Mönkemeier geht außerdem darauf ein, dass sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen habe, eine Summe von 20.000 € in den Haushalt einzustellen für Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung.

 

Herr Amtsdirektor Körber macht ergänzende Ausführungen zum Stellenplan und erläutert die Notwendigkeit von zwei zusätzlichen Stellen für die nunmehr verpflichtend einzuführende Doppik und für das Thema Digitalisierung.

 

Im Anschluss daran geht Herr Amtsdirektor Körber auf den digitalen Sitzungsversand ein und verweist auf die Vorberatungen im Hauptausschuss. Dort habe man sich dafür ausgesprochen, ein Budget von 200.000,00 € bereitzustellen. Im Ergebnis war man sich darüber einig, den digitalen Sitzungsversand sukzessive für alle Gemeinden einzurichten. Dabei wurde Einvernehmen insbesondere darüber erzielt, dass folgende Grundprinzipien gelten sollen:

 

-          Die Bereitstellung der Hardware, Software und die Schulung erfolgt durch das Amt

-          Es soll eine einheitliche Technik geben (Tablets)

-          Innerhalb einer Gemeinde soll es ein einheitliches Verfahren geben (digital und/oder Papier)

-          Papierversand erfolgt für noch maximal ein Jahr nach Einführung

-          Ausstattung W-LAN in den Sitzungsräumen erfolgt nicht durch das Amt, sondern durch die jeweiligen Körperschaften selbst

 

Angesichts der Vielzahl der Geräte und Schulungen erfolgt die Umsetzung sukzessive, wobei durchaus mehrere Gemeinden zusammengefasst werden können. Dieser Vorgang wird nach Beschaffung der Geräte (ca. 370 Stück) beginnen und sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass ein Start dann gemeindeweise erfolgen kann.

 

Herr Amtsdirektor Körber verweist außerdem noch einmal auf die Anregung eine*n Klimaschutzmanager*in auf Amtsebene einzustellen und geht insbesondere auch auf die Fördersituation ein. Die sog. Kommunalrichtlinie des Bundes sieht für die Förderung einer solchen Stelle durchaus eine Förderung in Höhe von 65% zumindest für die ersten zwei Jahre vor. Man habe sich bereits bei den Kommunen, die über eine entsprechende Stelle verfügen, informiert und auch Gespräche mit dem Klimaschutzmanager des Kreises Plön geführt. Danach war festzustellen, dass es bei einer sinnvollen Beschäftigung mit der Thematik und weiteren Entscheidungen auch um weitere Kosten z.B. für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und im Nachgang dessen auch um Kosten bei der Umsetzung von Maßnahmen geht. Im Hauptausschuss war man sich darüber einig, dass man sich gemeinsam vor einer konkreten Gremienentscheidung im Rahmen eines gesonderten Termins auch unter Hinzuziehung von externen Gästen über das Thema informiert.

 

Herr Mülder von Guerard sieht die Umsetzungsphase für den papierlosen Sitzungsversand kritisch. Er habe die Angelegenheit auch bereits in seiner Gemeindevertretung gesprochen. Man müsse bedenken, dass die Geräte nach fünf Jahren wieder zu ersetzen sind. Hier entstehe dann auch ein erneuter Schulungsbedarf durch den Wechsel in den Gemeindevertretungen. Die Folgekosten sind also nicht unerheblich. Er bittet darum, bei der Umsetzung mit Bedacht vorzugehen. Die Übergangsphase von einem Jahr findet er zu kurz. Auch später noch müsse es möglich sein, wenn Papier gewünscht werde, dies auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz sei er dafür, den Prozess in Gang zu setzen.

 

Herr Amtsdirektor Körber kann die Sorge durchaus nachvollziehen. Selbstverständlich werde man mit Bedacht vorgehen. Im Übrigen weist er darauf hin, dass mit der Einführung des digitalen Sitzungsversandes kein Geld gespart werde. Nichtsdestotrotz sei die Einführung nicht zuletzt auch aus Klimaschutzerwägungen sinnvoll. Man werde selbstverständlich Rücksicht nehmen, das Ziel müsse aber sein, dass am Ende des Prozesses papierne Unterlagen nicht mehr versendet werden.

 

Herr Bürgermeister Lage findet das hier vorgeschlagene Verfahren grundsätzlich richtig im Gegensatz zu der Erfahrung, die er im Bereich des ZVO gemacht habe. Wichtig sei, dass sowohl bei der Schulung als auch bei der Einführung insgesamt Rücksicht auf die ehrenamtlichen Gremienmitglieder genommen werde, und die Einführung behutsam und mit Augenmaß erfolge. Schön wäre, wenn man im Ergebnis ein Gerät für alle Anwendung erhalten könnte.

 

Dies sieht Herr Bürgermeister Schlünsen ebenso. Wichtig sei den Prozess jetzt zu starten, und zwar mit einem einheitlichen System.

 

Herr Amtsdirektor Körber erklärt, dass man durch die Anschaffung von dienstlichen Geräten gewährleiste, dass die Themen IT Sicherheit und Datenschutz nicht den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern aufgebürdet werden. Man werde den Schulungsbedarf konzeptionell erarbeiten und rechtzeitig auf die Gemeinden zukommen. Derzeit sei es technisch leider nicht möglich alle dienstlichen Anwendungen auf einen Gerät zur Verfügung zu stellen. Er erläutert dies kurz.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier bedankt sich bei den Amtsausschussmitgliedern für die konstruktive Herangehensweise an dieses Thema. Er halte das Vorgehen für richtig und wichtig.

 

Der Amtsausschuss fasst im Anschluss daran folgenden


Stimmberechtigte:

28 Mitglieder mit insgesamt 84 Stimmen

Ja-Stimmen: 80

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0