Herr Friese merkt an, dass die Bezeichnung „gefährdeter Bereich“ unter TOP 7 ungünstig gewählt wurde. Die Formulierung könnte eine gewisse Erwartungshaltung gegenüber der Gemeinde Schönberg wecken. Herr Hirt gibt zu bedenken, dass die Formulierung  in der letzten Sitzung entsprechend verwendet worden ist.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Formulierung von Seiten des Amtes überprüfen zu lassen. Weiter sagt er, dass die Gemeinde von der Ordnungsbehörde verpflichtet wurde auch ohne die Durchführung einer Veranstaltung Maßnahmen zur Sicherung der Strandbereiche zu ergreifen.

 

Herr Friese hat noch einen weiteren Änderungswunsch zu TOP 11. Dieser wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen.

 

Der Vorsitzende verliest die in der nichtöffentlichen Sitzung getroffenen Beschlüsse.