Zunächst stellt der Gemeindevertreter Frank Grygiel den Ablauf der bisherigen Beratungen und den voraussichtlichen Werdegang des nun zu beschließenden Projektes ausführlich dar. Dabei wird hervorgehoben, dass die durchzuführenden Arbeiten in Abschnitten durchgeführt werden müssen. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist mit einem Baubeginn innerhalb des 2. Quartals 2020 zu rechnen.

 

Im Anschluss ergibt sich eine äußerst lebhafte Diskussion darüber, ob der Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen tatsächlich notwendig sei.

 

Gemeindevertreter Fritz Breitfelder vertritt für die SPD-Fraktion die Auffassung, dass das anzuwendende technische Regelwerk die nun zur Abstimmung anstehende Sanierung hinsichtlich ihres Umfangs nicht rechtfertigt. Die sich abzeichnenden Kosten von rund 4.000.000,00 EUR würden dazu führen, dass sich die Schmutzwassergebühr auf voraussichtlich 3,50 EUR pro m³ erhöhe. Auch die Niederschlagswassergebühr würde sich auf ca. 1,80 EUR pro m² erhöhen. Zwar bestehe Einigkeit darüber, dass tatsächliche bauliche Mängel und hydraulische Dysfunktionen beseitigt werden müssten. Die Planung gehe jedoch nach Auffassung der SPD-Fraktion weit darüber hinaus. Die vorgesehene hydraulische Ertüchtigung wird daher als nicht erforderlich angesehen.

 

Demgegenüber hält der Gemeindevertreter Frank Grygiel die Sanierung in dem vorgeschlagenen Umfang für erforderlich. Letzten Endes habe die Gemeinde rund 40 Jahre lang immer nur die notwendigsten Reparaturen durchgeführt. Dies räche sich jetzt insoweit, als dass der Sanierungsbedarf nun so hoch sei, dass die Sanierung schon fast als nochmalige Herstellung angesehen werden könne. Dem pflichten die Mitglieder der WGP-Fraktion bei. Insgesamt würden sich aber wohl alle Mitglieder der Gemeindevertretung sehr schwer damit tun, eine so große Investition anzustoßen. Dennoch sei es in Ansehung der festgestellten technischen Mängel, dem daraus erwachsenden Haftungsrisiko bei Schäden und dem günstigen Umfeld auf dem Kapitalmarkt nun der richtige Zeitpunkt, die festgestellten Mängel sach- und fachgerecht beheben zu lassen. Darüber hinaus könnte sich hieraus auch zukünftig die Chance der Gemeinde ergeben, sich baulich weiterzuentwickeln.