Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für den Ausbau des Spitzbodens im Feuerwehrgerätehaus Laboe zu ermitteln, damit dort eine oder mehrere Wohnungen entstehen können.
  2. Für den Haushaltsplan 2020 sind die Investitionskosten für den Ausbau aufzunehmen.

Der Vorsitzende verweist auf den Antrag der SPD.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass eine weitere Wohnung im Feuerwehrgerätehaus nicht zulässig ist, da das Grundstück sich im Gewerbegebiet befindet und somit gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweise zulässig sind. Hier verweist der Bürgermeister auf den Schutzanspruch Geräuschemissionen betreffend, den Bewohner auch in einem Gewerbegebiet haben. Er führt weiter aus, dass bereits eine Wohnung existiert, die von dem technischen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr Laboe bewohnt wird. 

 

Die Frage der Zulässigkeit wird kurz diskutiert, woraufhin die SPD an ihrem Antrag festhält.


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:    2

Nein-Stimmen:     7

Enthaltungen:     2

Befangen: 0