Beschluss:

 

Die Offene Ganztagsschule der DGS Probsteierhagen in Trägerschaft des Schulverbandes Probstei-West, bietet ab Herbstferien 2020 eine Ferienbetreuung durch die Familienbildungsstätte Plön an. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, entsprechende Verträge mit der Familienbildungsstätte zu schließen. Die Übernahme der Verwaltungsgebühren, die die  Familienbildungsstätte erhebt, durch diejenigen Eltern, die die Ferienbetreuung nutzen, wird im Zusammenhang mit der Beratung über die noch zu erstellende Benutzungs- und Gebührensatzung entschieden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Verbandsvorsteher Schnoor Frau Sabine Stier, die Leiterin der Familienbildungsstätte Plön. Anschließend erläutert er ausführlich die Vorlage. Im Zuge der Übernahme der Trägerschaft für die OGTS ist beabsichtigt, das bisher bereits sehr gut angenommene Ferienbetreuungsangebot auch weiterhin vorzuhalten, allerdings unter der Trägerschaft der Familienbildungsstätte. Frau Stier stellt sich und ihre Arbeit den Mitgliedern der Verbandsvertretung vor. In Plön, Preetz, Schwartbuck und Laboe wird an den Grundschulen bereits eine gut funktionierende Ferienbetreuung durch die Familienbildungsstätte angeboten.  Vorteil für den Schulträger ist der Wegfall der kompletten Verwaltungsarbeit, Kommunikation und Organisation der Maßnahme. Für die Eltern und die Kinder ändert sich kaum etwas, da die bisherigen Betreuungskräfte durch die Einrichtung übernommen werden. Die Betreuung findet auch weiterhin in den Räumen der OGTS und der Schule statt. Die Kosten dafür betragen 250,00 € pro Betreuungswoche. Frühester Beginn der Maßnahme in 2020 wären die Herbstferien.

Verbandsvertreterin Schlauderbach ist der Auffassung, dass die Eltern auch die Verwaltungsgebühren übernehmen könnten. Man solle überlegen, die Elternbeiträge entsprechend anzuheben. Betreuungskraft von Appen weist darauf hin, dass die Eltern neben dem Betreuungsentgelt auch Kosten für Materialien und Eintrittsgelder übernehmen müssen. Gleichwohl ist der Beitrag bisher preiswert und Eltern wären sicher bereit, mehr für die Betreuung zu bezahlen.

 

Es entsteht eine Diskussion darüber, ob die Kosten auf die Eltern umgelegt werden sollen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass vielleicht nicht alle Eltern finanziell in der Lage sind, höhere Beiträge zu bezahlen.

 

Amtsmitarbeiterin Johansson schlägt vor, die Höhe der Gebühren im Zusammenhang mit der noch zu erstellenden Benutzungs- und Entgeltsatzung zu diskutieren. Bis dahin kann die Verwaltung eine Gegenüberstellung fertigen über die Höhe des Benutzungsentgeltes inklusive und ohne die Verwaltungsgebühren der Familienbildungsstätte. Mit der Verfahrensweise erklären sich die Mitglieder der Schulverbandsvertretung einverstanden.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:  11

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0