Beschluss:

Der in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannte Tagesordnungspunkt wird als TOP 8 unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Der Vorsitzende lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit des in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkts abstimmen.