Der Vorsitzende hat zu diesem TOP eine Beschlussvorlage ausgehändigt, die erst jetzt fertig gestellt werden konnte, da die Ergebnisse des Bodengutachtens abgewartet werden mussten.

In dieser Beschlussvorlage werden die ermittelten Baukosten und die Notwendigkeit der Sanierung beschrieben. Es wird empfohlen, die Zustimmung zum Nachtragsangebot der Fa. Hauck über zusätzliche Ing. Leistungen und die Festlegung der Gemeinde zur Durchführung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2020 zu beschließen.

Die Sanierung sollte in der von der Fa. Hauck vorgeschlagenen Form, 3 Bauabschnitte, durchgeführt werden. 

Er wirbt trotz der hohen Kostenschätzung für die Umsetzung des Projektes in der vorgeschlagenen Form, da es aus seiner Sicht alternativlos ist, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die baulichen Schäden müssen saniert werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes muss hergestellt werden.

Er verweist auf die Auflagen der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Plön hin, die durch ihren verhängten Baustopp die weitere Entwicklung der Gemeinde und mögliche Bauvorhaben verhindert, so lange die Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt seien.

Des Weiteren muss das Kanalnetz so ertüchtigt sein, dass es dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Er erklärt weiter, dass mit den Sanierungsmaßnahmen Fehler und Versäumnisse der vergangenen 20 bis 30 Jahre behoben würden und durch die hydraulische Sanierung des Kanalnetzes das System an sich nachhaltig und zukunftssicher gemacht werde. Des Weiteren weist er auf die strafrechtlichen Konsequenzen hin, die ein Schadenereignis nach sich ziehen würde, wenn die Gemeinde nicht die baulichen Schäden und die hydraulischen Mängel beseitigt. Diese Konsequenzen würden alle Gemeindevertreter und den Bürgermeister persönlich treffen.

Es schließt sich eine rege, teils kontroverse Diskussion an, in deren Verlauf Gemeindevertreter Breitfelder, der das Wort erhält. Zum wiederholten Mal legt er seinen Standpunkt dar und erklärt, dass er dem Sanierungskonzept in der vorliegenden Form nicht zustimmen werde, da die Abwassergebühren durch diese Maßnahme ein Mehrfaches der jetzigen Gebühr betragen werden, die Prognoseflächen die Kosten der hydraulischen Sanierung erhöhen und aus seiner Sicht die gesetzliche Notwendigkeit nicht besteht, überhaupt eine hydraulische Sanierung durchzuführen.

Der Ausschussvorsitzende widerspricht diesen Ausführungen in allen Punkten. Die Prognoseflächen beeinflussen die Sanierungskosten kaum, da das Regenwasser von diesen Flächen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden würde.

Da sich die Abwassergebühren derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau befinden, wird die Anpassung zwar prozentual hoch sein aber die absoluten Werte werden sich so entwickeln, dass die Gebühren nach der Sanierung mit den Gebühren anderer Gemeinden vergleichbar sind.

Die Bestimmungen, die GV Breitfelder als Grundlage seiner rechtlichen Ansicht vorlegt, sind zum Teil veraltet und zum Teil sind sie nicht für diesen Sanierungsfall anzuwenden.

Der Ausschuss beauftragt den Vorsitzenden, sich bis zur Gemeinderatssitzung am 03.12.2019 mit dem Kreis Plön in Verbindung zu setzen, um von dort eine fundierte und vor allem rechtssichere Stellungnahme zu erhalten.