Sitzung: 28.11.2019 Umwelt- und Bauausschuss
Der
Vorsitzende hat zu diesem TOP eine Beschlussvorlage ausgehändigt, die erst
jetzt fertig gestellt werden konnte, da die Ergebnisse des Bodengutachtens
abgewartet werden mussten.
In dieser
Beschlussvorlage werden die ermittelten Baukosten und die Notwendigkeit der
Sanierung beschrieben. Es wird empfohlen, die Zustimmung zum Nachtragsangebot
der Fa. Hauck über zusätzliche Ing. Leistungen und die Festlegung der Gemeinde
zur Durchführung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2020 zu beschließen.
Die
Sanierung sollte in der von der Fa. Hauck vorgeschlagenen Form, 3 Bauabschnitte,
durchgeführt werden.
Er wirbt
trotz der hohen Kostenschätzung für die Umsetzung des Projektes in der
vorgeschlagenen Form, da es aus seiner Sicht alternativlos ist, um den
gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die baulichen Schäden müssen saniert
werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes muss hergestellt
werden.
Er
verweist auf die Auflagen der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Plön hin, die
durch ihren verhängten Baustopp die weitere Entwicklung der Gemeinde und
mögliche Bauvorhaben verhindert, so lange die Sanierungsmaßnahmen nicht
umgesetzt seien.
Des
Weiteren muss das Kanalnetz so ertüchtigt sein, dass es dem aktuellen Stand der
Technik entspricht und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Er erklärt
weiter, dass mit den Sanierungsmaßnahmen Fehler und Versäumnisse der
vergangenen 20 bis 30 Jahre behoben würden und durch die hydraulische Sanierung
des Kanalnetzes das System an sich nachhaltig und zukunftssicher gemacht werde.
Des Weiteren weist er auf die strafrechtlichen Konsequenzen hin, die ein
Schadenereignis nach sich ziehen würde, wenn die Gemeinde nicht die baulichen
Schäden und die hydraulischen Mängel beseitigt. Diese Konsequenzen würden alle
Gemeindevertreter und den Bürgermeister persönlich treffen.
Es schließt
sich eine rege, teils kontroverse Diskussion an, in deren Verlauf
Gemeindevertreter Breitfelder, der das Wort erhält. Zum wiederholten Mal legt
er seinen Standpunkt dar und erklärt, dass er dem Sanierungskonzept in der
vorliegenden Form nicht zustimmen werde, da die Abwassergebühren durch diese
Maßnahme ein Mehrfaches der jetzigen Gebühr betragen werden, die
Prognoseflächen die Kosten der hydraulischen Sanierung erhöhen und aus seiner
Sicht die gesetzliche Notwendigkeit nicht besteht, überhaupt eine hydraulische
Sanierung durchzuführen.
Der
Ausschussvorsitzende widerspricht diesen Ausführungen in allen Punkten. Die
Prognoseflächen beeinflussen die Sanierungskosten kaum, da das Regenwasser von
diesen Flächen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden würde.
Da sich
die Abwassergebühren derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau befinden, wird die
Anpassung zwar prozentual hoch sein aber die absoluten Werte werden sich so
entwickeln, dass die Gebühren nach der Sanierung mit den Gebühren anderer
Gemeinden vergleichbar sind.
Die
Bestimmungen, die GV Breitfelder als Grundlage seiner rechtlichen Ansicht
vorlegt, sind zum Teil veraltet und zum Teil sind sie nicht für diesen
Sanierungsfall anzuwenden.
Der
Ausschuss beauftragt den Vorsitzenden, sich bis zur Gemeinderatssitzung am
03.12.2019 mit dem Kreis Plön in Verbindung zu setzen, um von dort eine
fundierte und vor allem rechtssichere Stellungnahme zu erhalten.