Der vorliegende Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 weist Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf. Diese werden im Einzelnen geprüft und erörtert.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 in der vorliegenden Form zu beschließen.