Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist klar, dass die Jahresrohmiete als Grundlage der Zweiwohnungssteuerberechnung ab 01.04.2020 ausgedient hat. Es wird auf alle Fälle Änderungen in der Zweitwohnungssteuererhebung geben. Da erst am 27.11.2019 beim Bundesverwaltungsgericht über Fälle aus Schleswig-Holstein entschieden wird, ist hier aber keine abschließende Beurteilung möglich.