Sitzung: 25.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Die Grundsteuerreform ist vom Bundesgesetzgeber beschlossen. Ob hier das Land Schleswig-Holstein von seiner Öffnungsklausel Gebrauch macht, steht noch nicht fest. Die Änderung wirkt sich erst auf die Grundsteuererhebung 2025 aus.