Herr Wendt erläutert die Veränderung durch die Neufassung des § 2 B Umsatzsteuergesetzes.

Damit wird auch die Gemeinde Stein mit dem Parkplatz an der Kreisstraße umsatzsteuerpflichtig. Es ergibt sich eine kurze Diskussion. Ggf. könnte auch die Vermietung des Haus des Kurgastes in die Umsatzsteuerpflicht wechseln, um hier ggf. Vorsteuerabzüge vornehmen zu können.