Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Förderung zur systemgerechter Umrüstung der Bushaltestellen nicht zu beantragen und die weitere Entwicklung abzuwarten.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.10.2019 macht der Kreis Plön auf die Förderung und die Umrüstung systemgerechter Bushaltestellen nach der Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes gem. § 8 Absatz 3  in Anlehnung an die Inklusionsrichtlinien bis der EU zum 1.1.2022 hin. In der Anlage zu diesem Schreiben sind die Haltestellen in 3 Kategorien eingeteilt. Danach gehören die 4 Haltestellen im Gemeindegebiet zu den Kategorien 2 und 3.

Aus dem Protokoll über die Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Probstei ist unter dem TOP 8.3 diese Problematik erörtert worden. Hierbei ist auf einen Aufsatz in dem Heft „Gemeinde“ der Ausgabe 12/2018 Bezug genommen, denn der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass eine Rechtspflicht zur frist- und systemgerechten Umrüstung nicht bei der Gemeinde liegt. Sondern in erster Linie bei den Trägern des ÖPNV. Der Protokollauszug mit dem Aufsatz ist allen Ausschussmitgliedern als Mailanhang am 8.11.2019 zur Kenntnis gegeben.

 

Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter des Kreises Plön hat dieser bestätigt, dass es keine Konsequenzen zu erwarten gibt, wenn keine systemgerechte fristgerechte Umrüstung vorgenommen worden ist. Es besteht aber die Möglichkeit, dass betroffene und berechtigte Personen ihre gesetzlichen rechte einfordern können.

 

Nach der Kategorisierung der Haltestellen in Wendtorf könnten die Haltepunkte Am Kurpark und der Schwarzen Rade in die Kategorie II und die beiden in der Strandstraße in die III gehören. Hierbei könnten dann auch die besonderen Belange des Kindergartens und des Ferienhofes Lamp am Kurpark und die Anbindung über den barrierefreien Zugang zur Marina an der Haltestelle Schwarze Rade mit ausschlaggebend sein.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0