Beschluss:

Die in der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Weil es sich bei den Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten unter TOP 12 mit den Unterpunkten 12.1 bis 12.4 um interne Ausschussangelegenheiten handelt, müssen die Sachverhalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0