Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt die vorgestellte Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 67 und beauftragt die Planungsbüros Projektzentrum 99 GmbH (Herr Dr. Heisel) und Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH zu weiteren Ausarbeitung des Kreisverkehrs.


Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und gibt das Wort an Herrn Dr. Heisel.

 

Herr Dr. Heisel erläutert anhand der als Tischvorlage ausgegebenen Planskizze die Platzierung des Kreisels. Er ist vorerst von einer Breite von 40 Metern ausgegangen. Dadurch könnte es dazu kommen, dass die Kita entsprechend der notwendigen Abstandsflächen zu Landesstraßen verschoben werden müsste.

Herr Hinz ergänzt die Ausführungen in soweit, dass der Kreisel auch mit einem Durchmesser von 35 Metern hergestellt werden könnte. Jedoch wird seinerseits empfohlen, bei einem Durchmesser von 40 Metern zu bleiben, da der Winkel für Fahrzeuge, die aus dem Kuhlenkamp durch den Kreisel in den Rauhen Berg abbiegen, besser herzurichten ist.

Der Radverkehr soll laut Herrn Hinz mit durch den Kreisverkehr geführt werden, welcher mit einer entsprechenden Pflasterung verdeutlicht werden sollte.

 

Im Anschluss der Vorstellungen wird aus dem Gremium vorgeschlagen, den tatsächlich notwendigen Durchmesser des Kreisels in der Detailplanung zu prüfen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0